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Abfindung prüfen lassen
Darf mein Arbeitgeber mir einfach kündigen?
Einfach so kündigen – das geht nicht immer. Es gelten gesetzliche Kündigungsschutzregelungen, vor allem wenn Sie länger als 6 Monate im Unternehmen sind und mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigt werden. Die Kündigung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen – andernfalls ist sie angreifbar.
Ist meine Kündigung überhaupt wirksam?
Nicht jede Kündigung ist automatisch rechtlich gültig. Wir prüfen kostenlos, ob Ihre Kündigung formale oder inhaltliche Mängel aufweist und ob sich ein rechtliches Vorgehen lohnt.
Kann ich gegen eine Kündigung klagen?
Ja, mit einer Kündigungsschutzklage können Sie sich vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung wehren. Voraussetzung ist, dass die Klage innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht wird.
Habe ich ein Recht auf eine Abfindung, wenn ich gekündigt werde?
Ein automatisches Recht auf Abfindung gibt es in den meisten Fällen nicht. Aber: In vielen Fällen lässt sich im Rahmen einer Kündigungsschutzklage eine Abfindung aushandeln – vor allem wenn die Kündigung nicht rechtmäßig ist.
Wie lange nach der Kündigung kann ich noch eine Abfindung aushandeln?
Nur solange die 3-Wochen-Frist für eine Kündigungsschutzklage läuft. Danach ist der rechtliche Druck weg – und damit auch die Verhandlungsbasis. Deshalb schnell handeln!
Wie hoch kann die Abfindung sein?
Die Höhe ist Verhandlungssache. Eine gängige Faustformel lautet: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Es kann aber deutlich mehr oder weniger sein – abhängig von den Erfolgsaussichten einer Klage.
Was kostet mich eine Kündigungsschutzklage?
Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, der meist dem 3-fachen Bruttomonatsgehalt entspricht. Mit Rechtsschutzversicherung ist die Klage meist kostenlos. Wir informieren Sie vorab transparent über alle Optionen.
Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig. Unterschreiben Sie nichts, ohne juristische Prüfung – solche Verträge enthalten oft Klauseln, die zu Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld führen können.
Welche Fristen muss ich beim Arbeitsamt beachten?
Sie müssen sich spätestens 3 Tage nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend melden – sonst droht eine Sperre beim Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosmeldung erfolgt spätestens am ersten Tag ohne Beschäftigung.
Was passiert mit meinem Resturlaub und Überstunden?
Ihr Urlaub und Ihre Überstunden dürfen Ihnen nicht verloren gehen. Sie müssen entweder gewährt oder ausbezahlt werden. Wir prüfen für Sie, ob alles korrekt abgerechnet wurde.
Was ist, wenn ich während der Krankheit gekündigt werde?
Auch das ist möglich – aber nicht automatisch wirksam. Eine Kündigung während der Krankheit kann z. B. personenbedingt sein, muss aber strengen Voraussetzungen genügen. Wir prüfen Ihre Chancen.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit gefeuert24.de ab?
Sie füllen ein kurzes Online-Formular an. Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos und sagen Ihnen ehrlich, welche Möglichkeiten Sie haben – schnell, unkompliziert und rechtssicher.
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